Liegt keine der eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen vor, begründet dies bei Äußerungen, mit denen bestimmte Personen in ihrer Ehre herabgesetzt werden, keinen Vorrang der Meinungsfreiheit

Liegt keine dieser eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen vor, begründet dies bei Äußerungen, mit denen bestimmte Personen in ihrer Ehre herabgesetzt werden, kein Indiz für einen Vorrang der Meinungsfreiheit. Voraussetzung einer strafrechtlichen Sanktion ist dann allerdings – wie es der Normalfall für den Ausgleich von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht ist – eine grundrechtlich angeleitete Abwägung, die an die weiterlesen…

Im Presserecht/ Äusserungsrecht muss der Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens angehört werden

Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Beschwerdeführers war vorliegend die Gleichwertigkeit seiner prozessualen Stellung gegenüber dem Verfahrensgegner nicht mehr gewährleistet. Zwar hatte die antragstellende Gewerkschaft den Beschwerdeführer außerprozessual abgemahnt und dieser darauf erwidert. Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hatte jedoch in dem gerichtlichen Antragsschriftsatz auf Einwände, die der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers in weiterlesen…