Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den Anspruch bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt

a) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch. b) Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einem auf Erstbege-hungsgefahr gestützten Anspruch auf Unterlassung einer angekündigten, aber nicht näher konkretisierten Berichterstattung (hier: Berichterstattung über wissenschaftliches Plagiat). Ein Klageantrag ist hinreichend be-stimmt (§ 253 Abs. weiterlesen…

Keine Untersagung bestimmter Angaben zum Bezug hochpreisiger Krebsarzneimittel aus Griechenland durch Lunapharm durch Bundesministerium

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit gestern den Beteiligten übermitteltem Beschluss einen Antrag des Pharmaunternehmens Lunapharm aus Brandenburg abgelehnt, mit dem es die vorläufige Untersagung bestimmter Angaben zum Bezug hochpreisiger Krebsarzneimittel aus Griechenland durch Lunapharm auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit verlangte. Hintergrund ist ein seit Frühjahr 2017 durch die Staatsanwaltschaft Potsdam geführtes Ermittlungsverfahren wegen weiterlesen…