Medienrecht

Das Medienrecht ist Teil des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts und beschäftigt sich mit den Regelungen privater sowie öffentlicher Information und Kommunikation. Das Medienrecht wird allgemein in inhaltsspezifische (wie das Urheberrecht) und übertragungsspezifische (wie das Telekommunikationsgesetz oder das Rundfunkrecht) Rechtsgebiete unterteilt.

Das Medienrecht verfolgt mehrere Ziele, die zu der Regelung der Nutzung und der Nutzbar-keit von medial übertragenen Inhalten beitragen sollen. Diese Ziele sind:

  • Die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsstruktur
  • Die Sicherung der Meinungsvielfalt
  • Der Schutz der Mediennutzer (Rezipienten)
  • Der Daten- und Jugendschutz sowie der Schutz des geistigen Eigentums

Die Gesetzgebung beim Medienrecht obliegt den einzelnen Ländern. Dennoch liegen dem Medienrecht bestimmte verfassungsrechtliche Grundlagen zugrunde. Dies sind einmal die drei Kommunikationsfreiheiten Meinungsfreiheit, Rezipientenfreiheit (Informationsfreiheit) und die Rundfunk- und Pressefreiheit. Außer diesen drei gibt es zudem die Kunstfreiheit und das Fernmeldegeheimnis.