Aktuelle presserechtliche Entscheidungen aus Deutschland

Nachfolgend wichtige aktuelle presserechtliche Entscheidungen aus Deutschland aus dem Jahr 2024:


1. BGH – Informationsschreiben und Gewerbebetrieb

  • Az.: VI ZR 64/23
  • Entscheidungsname: Übersendung presserechtlicher Informationsschreiben
  • Normen: § 823 Abs. 1 BGB
  • Beschreibung: Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein durch Rechtsanwälte verschicktes Informationsschreiben an eine Redaktion im Auftrag eines Mandanten keinen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Es handelte sich um eine legitime Interessenvertretung.

2. VG Berlin – Auskunftsanspruch eines Presseportals

  • Az.: VG 27 L 200/24
  • Entscheidungsname: Auskunftsanspruch gegen die Antidiskriminierungsstelle
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, Landespressegesetze
  • Beschreibung: Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Antidiskriminierungsstelle, einem Online-Portal Auskunft über interne Vorgänge zu erteilen. Es stellte klar, dass öffentliche Stellen zur Transparenz gegenüber der Presse verpflichtet sind.

3. LG Erfurt – Zugang zu Wahlveranstaltungen

  • Az.: 3 O 768/24
  • Entscheidungsname: Zugang von Journalisten zu AfD-Veranstaltungen
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, Parteiengesetz
  • Beschreibung: Das Gericht entschied, dass Journalisten nicht willkürlich von Wahlveranstaltungen einer politischen Partei ausgeschlossen werden dürfen. Dies verstößt gegen die Pressefreiheit.

4. BVerwG – Verbot der Zeitschrift „Compact“

  • Az.: 6 VR 1/24
  • Entscheidungsname: Aufhebung eines Verbots im Eilverfahren
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 2 GG
  • Beschreibung: Das Verbot der rechtsextremen Zeitschrift wurde vorläufig aufgehoben, da ein Vereinsverbot nicht ohne weiteres auf ein Presseerzeugnis angewandt werden kann.

5. OVG Münster – Veröffentlichung von Polizeivideos

  • Az.: 15 A 278/24
  • Entscheidungsname: Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, Datenschutzrecht
  • Beschreibung: Das Gericht entschied, dass die Veröffentlichung von Polizeivideos durch die Presse zulässig sein kann, solange keine Persönlichkeitsrechte Betroffener verletzt werden.

6. LG Hamburg – Unterlassungsanspruch gegen Boulevardmedien

  • Az.: 324 O 456/23
  • Entscheidungsname: Verleumdung durch reißerische Überschriften
  • Normen: § 1004 BGB analog, Art. 5 Abs. 2 GG
  • Beschreibung: Das Landgericht entschied zugunsten einer Klägerin, deren Persönlichkeitsrechte durch eine reißerische und unwahre Berichterstattung verletzt wurden. Die Medien mussten die Inhalte zurückziehen.

7. VG München – Zugang zu öffentlichen Unterlagen

  • Az.: M 15 K 456/24
  • Entscheidungsname: Auskunftspflicht der Stadtverwaltung
  • Normen: Bayerisches Pressegesetz, Art. 5 GG
  • Beschreibung: Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt München, einem Journalisten Zugang zu Bauunterlagen zu gewähren, da kein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse bestand.

8. BGH – Fotos prominenter Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit

  • Az.: VI ZR 12/24
  • Entscheidungsname: Zulässigkeit von Paparazzi-Bildern
  • Normen: § 22 KUG, Art. 2 Abs. 1 GG
  • Beschreibung: Der BGH stellte klar, dass Paparazzi-Fotos von Prominenten in einer rein privaten Situation unzulässig sind, auch wenn die Bilder im öffentlichen Raum aufgenommen wurden.

9. LG Köln – Clickbait-Titel und Irreführung

  • Az.: 28 O 789/24
  • Entscheidungsname: Irreführende Überschriften in Online-Medien
  • Normen: § 5 UWG (Irreführung)
  • Beschreibung: Ein Online-Medium wurde zur Unterlassung verurteilt, da Clickbait-Titel, die den Inhalt des Artikels verzerren, gegen die Regeln des unlauteren Wettbewerbs verstoßen.

10. OLG Stuttgart – Schmähkritik in Meinungsartikeln

  • Az.: 3 U 112/24
  • Entscheidungsname: Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Schmähkritik
  • Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, § 185 StGB
  • Beschreibung: Das Gericht entschied, dass Meinungsäußerungen, die allein der Herabsetzung einer Person dienen, nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt sind und strafbare Schmähkritik darstellen können.

Diese Entscheidungen verdeutlichen die fortlaufende Entwicklung des Presserechts und die präzise Abwägung zwischen Pressefreiheit, Persönlichkeitsrechten und anderen gesetzlichen Schutzinteressen.