Fotorecht

Das Fotorecht beschäftigt sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien und regelt das Verhältnis zwischen dem Bildanbieter und Bildverwerter. Es umfasst die Rechte an fotografierten beziehungsweise fotografierenden Motiven, da diese durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie das Hausrecht.

Die wesentlichen Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien, z.B. Lichtbilder und Lichtwerke, und das Recht am eigenen Bild, dieses wird auch Bildnisrecht genannt.

Eine Besonderheit des Fotorechts ist, dass Fotos oder Aufnahmen von öffentlichen Plätzen oder Straßen dann veröffentlicht und verbreitet werden dürfen, wenn sich das Abgebildete dauerhaft an dem gezeigten Ort befindet. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf die Außenansicht von Denkmälern und Bauwerken und es darf nur aus einer Perspektive fotogra-fiert werden, die von jedem von der Straße aus einsehbar ist. Sprich: Es könnte unzulässig sein, wenn man aus einem Fenster heraus oder von einer erschaffenen Erhöhung aus fotografiert, beispielsweise von einer Leiter.

Abseits von öffentlichen Straßen, also auf fremden Grundstücken oder in fremden Gebäuden kann alleine der Hausherr darüber entscheiden, ob, was und wie lange fotografiert werden darf. An dieser Stelle gelten an manchen Orten oftmals strenge Verbote und Einschränkungen. So riskiert man in Militäranlagen beispielsweise eine sofortige Verhaftung und Befragung. Auch auf Firmengeländen ist das Fotografieren oft nicht gestattet. Etwas lockerer sind die Regelungen dagegen in Museen, Kirchen, Konzertsälen und auf Events: Hier riskiert man in den meisten Fällen „nur“ eine Verwarnung. Um dieses Risiko zu umgehen, kann man allerdings an vielen Orten, z.B. beim Besuch von Schlössern, Tropfsteinhöhlen oder anderen Sehenswürdigkeiten, eine Fotoerlaubnis erwerben. In manchen Museen kann man zudem auch ein Formular mit persönlichen Daten ausfüllen. Dies dient als Versicherung, dass man die gemachten Bilder nur für persönliche Zwecke nutzt.

Alles in allem darf man die meisten Sehenswürdigkeiten jedoch nicht ohne Erlaubnis auf professionelle Weise fotografieren und diese Bilder auch nicht veröffentlichen.