Internetrecht

Bei dem Internetrecht handelt es sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern verbindet mehrere Rechtsgebiete, die in Verbindung zum Internet stehen.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung dieser Rechtsgebiete und auf welche Bereiche sie sich auswirken.

  • Allgemeines und besonderes Zivilrecht: Vertragsschluss, Handel & E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftgrundsätze, Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien)
  • Urheberrecht: Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsen, Privatkopie
  • Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung
  • Strafrecht: „Cracker“, Pornographie, Volksverhetzung, Computerbetrug, Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Computersabotage
  • Namens- und Markenrecht: Domain-Registrierung, Domainnutzung, Domainhandel, Domaingrabbing
  • Datenschutzrecht:  E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Informations- und Belehrungspflichten, Vorratsdatenspeicherung
  • Internationales Privatrecht: grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsverletzungen
  • Internationales Zivilverfahrensrecht: Zuständigkeit der Gerichte
  • Medienrecht: Sorgfaltspflichten bei Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Angeboten, Schutz von Kindern und Jugendlichen (Jugendmedienschutz)
  • Telekommunikationsrecht: Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen
  • Rundfunkrecht: Gebühren für gesetzliche Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Handy, Computer, PDA = Personal Digital Assistant)

Darüber hinaus besteht innerhalb des Internetrechts ein Zusammenspiel zwischen Medien-recht, welches die inhaltliche Seite, und dem Telekommunikationsrecht, welches die technische Seite des Internet, regelt.