Im Presserecht/ Äusserungsrecht muss der Antragsgegner vor Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens angehört werden
Durch den Erlass der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Beschwerdeführers war vorliegend die Gleichwertigkeit seiner prozessualen Stellung gegenüber dem Verfahrensgegner nicht mehr gewährleistet. Zwar hatte die antragstellende Gewerkschaft den Beschwerdeführer außerprozessual abgemahnt und dieser darauf erwidert. Der Bevollmächtigte der Antragstellerin hatte jedoch in dem gerichtlichen Antragsschriftsatz auf Einwände, die der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers in weiterlesen…