Verträge

Künstlerverträge

Der Künstlervertrag dient der rechtlichen Absicherung von Künstlern gegenüber Veranstaltern, Verlegern oder Vermittlungsagenturen. Abhängig von den jeweiligen Bereichen der Kunst, werden diese Verträge auch von unterschiedlichen Parteien abgeschlossen.

Die Definition, wer überhaupt als Künstler gilt, wird im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSV) geregelt. Dazu gehören zum Beispiel Musiker, Maler, Bildhauer und Autoren, aber auch Dirigenten, Sänger und Komponisten werden dem Begriff „Künstler“ im weitesten Sinne zugeordnet. Demnach gelten im rechtlichen Sinn nicht nur Personen, die selbst Kunst er-schaffen als Künstler, sondern auch Interpreten.

In den meisten Fällen wird ein Künstlervertrag zwischen einem Kunstschaffenden und einer zusätzlichen Partei, die diese Kunst dann verwertet, geschlossen. Ein Beispiel wäre der Vertrag zwischen einem Autor und einem Verleger oder einem Musiker und einem Musikverleger.

Es gibt aber auch einige spezielle Formen von Künstlerverträgen. Dies sind beispielsweise Aufführungs- und Konzertverträge, die zwischen Kunstschaffenden und Veranstaltern geschlossen werden. Der Gegenstand dieses Vertrages ist eine ein- oder mehrmalige Erbringung einer künstlerischen Leistung zu einem bestimmten Termin, also zum Beispiel ein Konzertauftritt. Außerdem gibt es noch Verträge zwischen Künstlern und Vermittlungsagenturen, zum Beispiel zwischen Musikern und Agenturen, die Auftritte bei Veranstaltungen vermitteln.

Im Detail sollte ein Künstlervertrag folgenden Punkte beinhalten:

  • Die Verpflichtung eines Künstlers gegen Entgelt
  • Die Rahmenbedingungen, unter denen er seine künstlerische Leistung Darbietung erbringt
  • Die Vertragspartner
  • Den Vertragsgegenstand
  • Die Vertragslaufzeit oder den Zeitpunkt der Erfüllung (z.B. bei einmaligen Auftritten)
  • Die Gage oder das Honorar (Höhe, Regelung der Krankenversicherung, enthaltene Zusatzleistungen wie Fahrtkosten)
  • Eventuelle Vereinbarungen zu Nichterfüllung / Kündigung des Vertrages / Fällen höherer Gewalt

Zusätzlich dazu kann der Künstlervertrag auch Regelungen bezüglich möglicher Werbung und Vermarktung enthalten. Das können Merchandise-Produkte sein, die ein Verlag für die Vermarktung eines Buches herstellen und vertreiben lässt. Möglich sind zudem Einschränkungen der Künstlerrechte oder sogenannte Buy-Out-Vereinbarungen, wobei der Kunstschaffende eine hohe, aber einmalige Gage erhält, z.B. für Fotoaufnahmen einer Werbekampagne. Außerdem ist es möglich, Exklusivrechte an Werken des Künstlers oder seinem Namen zu vergeben.

Der Künstlervertrag muss den Künstler rechtlich vollkommen absichern, dem Vermarkter beziehungsweise Agenten wiederum jedoch die Möglichkeit geben, den Künstler für beide Seiten zufriedenstellend zu vermarkten.

Kooperationsverträge

Ein Kooperationsvertag regelt die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit zwischen mehreren Parteien.

Das Ziel dieses Vertrages ist die Sicherstellung, dass beide Parteien, die zusammen an einem Projekt arbeiten, effizient und zielstrebig vorgehen. Außerdem sollen durch ihn beide Parteien ihre Rechte und Pflichten genau kennen und wissen, wer welche Aufgaben und Pflichten er-bringen soll.

Er kann beispielsweise zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, aber auch zwischen Unternehmen oder Firmen und natürlichen oder juristischen Personen geschlossen werden.

Es gibt einige Informationen, die der Kooperationsvertrag zwingend enthalten muss. Dies sind einerseits allgemeine Informationen über die Kooperation: Der Name sowie Sitz der Kooperation, der Zweck der Kooperation und die Dauer der Kooperation. Anderseits müssen individuelle Entscheidungen bezüglich der Pflichten und der Aufgabenteilung der Kooperationspartner, der Willensbildung und Entscheidungsfindung sowie der Haftung getroffen werden.

Darüber hinaus sollte über die folgenden Punkte ebenso entschieden werden. So sollten zum einen Regelungen bezüglich der Aufgaben und Pflichten der Parteien definiert werden. Zum anderen sollten Vereinbaren in besonderen Fällen wie Pflichtverletzungen, Verzug, mangelhafter Leistungserbringung durch einen der Kooperationspartner und ähnliches getroffen werden. Außerdem sollten die Rechtsform und die Rahmenbedingung der Kooperation festgehalten werden.

Insgesamt sollte der Kooperationsvertrag detailliert formuliert sein, damit er bei Unstimmigkeiten die nötige Rechtssicherheit bieten und diese, wenn nötig auch gerichtlich, beseitigen kann. So bestehen zum Beispiel Haftungsansprüche falls ein Kooperationspartner seinen Pflichten nicht nachkommen sollte.

Lizenzvertragsrecht

Das Lizenzvertragsrecht regelt die Verwertung des geistigen Eigentums beziehungsweise des geistigen Schaffens. Bei der Gewährung einer Lizenz überträgt man das Recht auf Verwendung, Herstellung oder Verkauf des geistigen Schutzrechts gegen Zahlung einer Lizenzgebühr an jemanden anderen. Man überträgt also die Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie die Urheberrechte in Form eines Vertrages an einen Dritten.

Der Gegenstand eines Lizenzvertrages können beispielsweise gewerbliche Schutzrechte, wie Patente oder Geschmacksmuster, Urheberrechte oder ein bestimmtes Know-How, wie Betriebsgeheimnisse, sein.

Wichtige Punkte, die in dem Lizenzvertrag definiert werden müssen, ist die Ausgestaltung und der Inhalt der Rechtseinräumung, die Haftung, die Rechts- und die Gewährleistung.