Das Verlagsrecht ist Teil der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Das Verlagsrecht legt fest, dass ein Urheber, in diesem Fall der Inhaber, die Rechte an einem Werk an einen Verlag durch den Abschluss eines Verlagsvertrages übertragen kann.
Der Inhaber des Verlagsrechts ist dazu berechtigt, ein bestimmtes Werk in buchtypischer Printform herzustellen. Weitere Rechte, die dem Inhaber zustehen, kommen immer auf den Einzelfall an. Es ist jedoch üblich, dass nur eine Vervielfältigung in Papierform gestattet wird, für die elektrische Einspeicherung braucht man eine gesonderte Vereinbarung.
Neben dem Verlagsrecht können andere, urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte an einem Werk bestehen.