Das Veranstaltungsrecht umfasst verschiedene Rechtsbereiche, die bei der Planung und Durchführung einer Veranstaltung eine wichtige Rolle spielen.
So müssen beispielsweise gewisse baurechtliche Auflagen beachtet werden, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
Des Weiteren müssen eventuell natur- und nachbarschutz- sowie jugendschutzrechtliche Fragen geklärt werden und eventuell muss eine Genehmigung, etwa von der Gemeinde, eingeholt werden.
Vor der Veranstaltung müssen urheberrechtliche Fragen, zum Beispiel Verhandlungen mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften, sowie wettbewerbsrechtliche Fragen geklärt werden.
Falls bei der Veranstaltung Menschen oder Sachen zu Schaden kommen müssen zusätzlich Vorschriften aus dem Schadensrecht beachtet werden.