Das Rundfunkrecht befasst sich mit der Rechtsgrundlage von Rundfunkanstalten auf der Basis des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts der Rundfunkfreiheit. Die Regelungen des Rundfunkrechts sind in den folgenden Gesetzen verankert:
- Im Rundfunkstaatsvertrag
- In den Landesmediengesetzen
- In den Landesrundfunkgesetzen
Die Gesetzgebungskompetent für das Rundfunkrecht liegt bei den einzelnen Ländern, wobei das Grundgesetz als Grundlage zur Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages dient.
Der Rundfunkstaatsvertrag enthält Regelungen für Rundfunkbetreiber sowie Rechtsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Sender und der privaten Rundfunkveranstalter.
Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtshofs umfassen Entscheidungen, die die Staatsfreiheit des Rundfunks, die Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder sowie die Zulässigkeit des privaten Rundfunks betreffen.
Im Allgemeinen besteht der Rundfunk in Deutschland aus einem dualen System von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Sendern. Allerdings ist der private Rundfunk nur dann zulässig, wenn die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert ist.