Impressumspflicht

Die Pressegesetze der einzelnen Länder verlangen ein Impressum für bestimmte Erzeugnisse.

Hier werden beispielsweise der Verlag und die Redaktion aufgeführt. Bei regelmäßiger Publikation, beispielsweise bei Zeitschriften und Blogs der Fall, muss auch ein verantwortlicher Redakteur mit Namen und Anschrift angegeben werden.

Der Rundfunkstaatsvertrag erweitert diese Regelungen auf allgemeine Anbieter, die keinen Teledienst betreiben. Hierzu zählen Dienste, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.