Äußerungsrecht

Das Äußerungsrecht beschäftigt sich mit den Interessen der Öffentlichkeit, den schutzwürdi-gen Interessen der Presse, den Sorgfaltspflichten der Journalisten und den Persönlichkeits-rechten von Personen, die in Berichterstattungen vorkommen.

Bei der Entscheidung, wovon eine Berichterstattung handeln soll, werden diese vier Punkte gegeneinander abgewogen. Das bedeutet, je größer das Interesse der Öffentlichkeit ist, desto geringer werden bei einer gerichtlichen Überprüfung die allgemeinen Persönlichkeitsrechte gewertet. Zu dem Interesse der Öffentlichkeit gehört allerdings nicht die Sensationsgier oder ähnliche Bedürfnisse und können demnach auch nicht gegen die Persönlichkeitsrechte aufgewogen werden.

Auch die Wichtigkeit der Berichterstattung wird berücksichtigt: Das bedeutet je schwerwiegender eine Berichterstattung ist, desto schwerwiegender ist auch das öffentliche Interesse und die journalistische Sorgfaltspflicht. Im Gegenzug werden die Persönlichkeitsrechte als weniger wichtig gewertet.