Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Bei einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung besteht keine Pflicht für eine nachträgliche Mitteilung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 2018 – 1 BvR 666/17 IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der S… GmbH & Co. KG, vertreten durch die R… GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, Schultz-Süchting Rechtsanwälte, Poststraße 37, 20354 Hamburg – gegen a) den Beschluss des weiterlesen…