Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Der „Spiegel“ muss dem auferlegten „Nachtrag“ zu einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde nicht nachkommen.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2017 – 1 BvR 666/17 IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der S… GmbH & Co. KG, vertreten durch die S… GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, – Bevollmächtigte: Schultz-Süchting Rechtsanwälte, Poststraße 37, 20354 Hamburg – gegen a) den weiterlesen…

