Verletzung der Pressefreiheit durch eine ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 – 1 BvR 442/15 IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der M… KG, vertreten durch den Geschäftsführer R…, – Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dirk Knop in Sozietät Rechtsanwälte Werner & Knop, Ortenberger Straße 47, 77654 Offenburg – gegen das Urteil weiterlesen…